- Überwachung
der Mieteingänge, sowie Mahnung bei verspäteter oder nicht
erfolgter Zahlung
- Erstellung
einer monatlichen Abrechnung für den Hauseigentümer
- Erstellung
einer Jahresabrechnung mit Auflistung der getätigten Instandsetzungsmaßnahmen,
welche in dieser Form dem Finanzamt eingereicht werden kann.
- Erstellung
der Heizkosten-, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen
- Zahlung
aller im Zusammenhang mit dem Miethaus entstehenden Kosten (Grundsteuer,
Be-und Entwässerung, usw.
- Korrespondenz
mit den Vertragspartnern des Hauses (Bewag usw.)
- regelmäßige
Besichtigung des Hauses, sowie turnungsmäßige Begehung aller
Wohnungen
- Abnahme
von Wohnungen bei Kündigung durch die Mieter sowie Neuvermietung
nach Absprache mit dem Eigentümer
- Vergabe
von Instandsetzungsarbeiten an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung
von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem Eigentümer
- Kontrolle
der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten
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